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Sprachreisen > Städte für SprachreisenJe nach Zielgebiet gibt es verschiedene Kurse. In der Regel gibt es Hauptkurse, Intensivkurse, Business Kurse, Minigruppen-Kurse und Langzeitkurse. Teilweise bieten die Veranstalter Kurse wie "English Out There" oder Kombinationskurse wie "Spanisch und Kochen" oder "Spanisch und Tanzen" an. Diese hängen vom Zielgebiet ab und bieten eine tolle Möglichkeit die Sprachen aktiv auf der Straße unter Einheimischen zu lernen oder den klassischen Sprachkurs mit anderen Kursen angenehm zu verknüpfen. Einige Beispiele für Kombinationskurse: In Antibes: Hauptkurs Französisch und Weine & Küche der Provence oder Hauptkurs Französisch mit Kunst & Kultur der Riviera In Biarritz: Französisch & Golfkurs oder Französisch & Surfen In Mailand: Italiensich für Modebegeisterte mit Terminologie im Bereich Mode (mind. mittlere Vorkenntnisse benötigt) In Sosua, Dominikanische Republik: "Travelling Classroom": Kombination aus Spanischkurs und Rundreise; oder Spanisch & Tauchen Die Unterbringung erfolgt je nach Wahl in Privatunterkünften bei einheimischen Familien, In Hotels oder Hostals, in Appartements oder in Schulresidenzen. Am Kurstag erfolgt normalerweise ein schriftlicher oder mündlicher Einstufungstest um Ihre Leistungsstufe zu ermitteln und Ihnen damit den, für Sie, am besten geeigneten Kurs zu finden. Bildungsurlaub: Bildungsurlaub ist die bezahlten Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann, ist nicht einheitlich geregelt. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber, um dieses zu klären. In allen Fällen gilt jedoch als Vorraussetzung, dass der gewählte Kurs nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes anerkennungsfähig ist. Bitte lassen Sie sich vor Buchung die Annerkennungsfähigkeit von uns bestätigen, wenn Sie Ihre Sprachreise davon abhängig machen möchten. Bildungsurlaub kann in folgenden Bundesländern für die Teilnahme an Sprachaufenthalten beantragt werden: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. NRW und Saarland bieten die Möglichkeit des Bildungsurlaubs für ihre Einwohner nur bei im Lande ansässigen, anerkannten Bildungseinrichtungen an. Bremen anerkennt nur für das europäische Ausland und stellt besondere Anforderungen an die Institution, die eine international akzeptierte Freistellung der Körperschaftsteuer (gemeinnütziger Verein) besitzt. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sind dem Bildungsurlaub ähnelnde Regelungen nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorgesehen. (Stand: Febr. 2006) |