- 1. Zustandekommen
des Vermittlungsauftrags:
Sie beauftragen Aventura mit Absendung der Buchung durch Anklicken des Knopfes
"Verbindlich Buchen!", eine Beförderungsleistung oder eine sonstige
touristische Leistung bei dem angegebenen Leistungsträger zu vermitteln.
An diesen Auftrag sind Sie für 48 Stunden gebunden. Innerhalb dieser
Frist müssen Sie zur Bestätigung der Buchung mit Aventura über dessen Servicetelefon
Kontakt aufnehmen . Sofern Probleme bestehen setzt sich Aventura sich mit
Ihnen in Verbindung . Außerdem verpflichten Sie sich mit der Anmeldung
weiterer Reiseteilnehmer für deren Vertragspflichten ( z.B. Zahlung
des Reisepreises oder der Stornogebühren etc. ) einzustehen. Die vertraglichen
Vereinbarungen und die AGB`s gelten für alle Reiseteilnehmer. Als Annahme
des Auftrags gilt die verbindliche Bestätigung in Form einer schriftlichen
Rechnung von Aventura .
- 2. Haftung von
Aventura als Vermittler
Aventura haftet nicht für die Leistungserbringung durch einen fremden Leistungsträger
.Aventura haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung
, sowie die ordnungsgemäße Weitergabe von Informationen des Leistungsträgers
an den Teilnehmer . Die Angaben über vermittelte Beförderung oder vermittelte
touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf Angaben des Leistungsträgers
gegenüber Aventura. Sie stellen keine Zusicherung von Aventura dem Reiseteilnehmer
gegenüber dar.
-
3. Umbuchung/Stornierung durch den Kunden:
Eine Umbuchung vor Reiseantritt kann nur durch eine Stornierung und Neuabschluss eines Vertrags , sofern der Leistungsträger hierfür keine besondere Regelung vorgesehen hat , erfolgen . Bei Umbuchungen und oder Stornierungen bleibt der Anspruch von Aventura auf Ersatz für entstandene Aufwendungen und entgangene Vermittlungsentgelte gemäß § 651 i BGB bestehen Für die Stornierung von touristischen Leistungen gelten die entsprechenden Bedingungen der jeweiligen Leistungsträger . Die Stornogebühren können bis zu 100 % der Reisekosten betragen. Für die Stornierung von reinen Flugleistungen vor und nach Reiseantritt wird zuzüglich zu den Gebühren des Leistungsträger eine Gebühr von EUR 45 pro Person und Ticket fällig . Für die Stornierung von Mietwagenvermittlungen (nur innerhalb der ausgeschriebenen Bedingungen des Leistungsträgers ) wird zuzüglich zu den Gebühren des Leistungsträgers EUR 20,- fällig.
- 4. Zahlungsmodalitäten:
Die Zahlung der von Aventura vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss
vor Reiseantritt erfolgen . Ob und in welchem Umfang eine Anzahlung
zu erfolgen hat , wird dem Reiseteilnehmer auf der Auftragsbestätigung
( Rechnung ) von Aventura mitgeteilt . Storno-/Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühren
sind auf der Buchungsbestätigung ( Rechnung ) angegeben . Welche Zahlungsformen
Aventura akzeptiert , wird dem Reiseteilnehmer bei Buchungsbestätigung mitgeteilt
. Bei allen Zahlungsarten gilt: Nach Zugang der Bestätigung obliegt
Ihnen eine umfassende Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit
des Inhalts der Buchungsbestätigung. Es besteht die Pflicht, Aventura auf
Unrichtigkeiten, Unstimmigkeiten und Fehler hinzuweisen. Wird ein solcher
Hinweis unterlassen, so sind Sie nicht berechtigt, auf Grund der nicht
gerügten Abweichungen vom Vertrag zurückzutreten. Die kompletten Reiseunterlagen
werden erst nach komplettem Zahlungseingang ausgegeben. Die Versendung
der Tickets auf dem Postweg erfolgt ausschließlich auf Ihre eigene Gefahr.
Aventura übernimmt hierfür, insbesondere für den zufälligen Untergang, keinerlei
Haftung.
- 5. Rücktrittsversicherung:
Es wird dringend zum Abschluss einer Reiserücktritts -versicherung geraten.
- 6. Tarif- und
Preisänderungen :
Preiserhöhungen können , aufgrund von Umständen die erst nach Auftragsbestätigung
( Rechnung ) und nicht vorhersehbar waren und von Aventura oder dem jeweiligen
Leistungsträger nicht zu vertreten sind, dem Reiseteilnehmer belastet
werden , wenn : - zwischen Reisebestätigung und Reisantritt mehr als
4 Monate liegen . - genaue Angaben zur Berechnung des Reispreises erfolgen
- sie spätestens 21 Tage vor Reiseantritt dem Reiseteilnehmer mitgeteilt
werden Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden , wie er
der Erhöhung des Preisbestandteils entspricht . Erhöht sich der Reisepreis
um mehr als 5% , so darf der Reiseteilnehmer kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Geleistete
Zahlungen werden komplett erstattet.
- 7. Übertragbarkeit
Generell ist eine vermittelte Leistung nicht übertragbar .
- 8. Leistungsabweichungen
Leistungsabweichungen dürfen nur aufgrund eines Umstandes abweichen
, den Aventura nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat . Sie dürfen
den Gesamtcharakter einer Reise nicht verändern , jedoch dürfen einzelne
Hotels durch gleich- oder höherwertige , Fluggesellschaften oder Fluggerät
oder Strecken- führungen ersetzt oder geändert werden. Diese Änderungen
müssen dem Reiseteilnehmer unverzüglich mitgeteilt werden .
- 9. Haftungserklärung
insbesondere zur Internet-Seite
Die Internet-Seite ist zu Ihrer persönlichen und nicht-kommerziellen
Nutzung bestimmt. Es ist untersagt, darauf vorhandene Informationen,
Software, Produkte und Serviceleistungen zu verändern, zu vervielfältigen
oder zu vermarkten. Aventura gibt bezüglich der Eignung der Informationen
zu einem bestimmten Zweck keinerlei Zusicherung oder Garantie ab. Jegliche
auch diesbezügliche Haftung von Aventura ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Beweislast obliegt Ihnen. Die Haftung von Aventura für unmittelbare
oder mittelbare Schäden, bzw. Neben- oder Folgeschäden bei Ihnen oder
Dritten infolge der Benutzung seiner Internet Seite , oder den durch
die Internet-Seiten zugänglich gemachten Informationen , oder sonstigen
Serviceleistungen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ausdrücklich wird keinerlei Garantie- oder sonstige Haftung auf die
Richtigkeit und Fehler- sowie Virenfreiheit von Software übernommen,
die von Aventura zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird.
- 10.Pass-, Visa-,
Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen:
Aventura geht davon aus, soweit vom Reiseteilnehmer nicht anders angegeben,
das der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist und somit nur Informationen
bezgl. Pass-/Visa-/Gesundheitsbestimmungen ( Impfbestimmungen ) für
deutsche Staatsbürger gegeben werden . Dennoch ist jeder Kunde bzw.
Mitreisende selbst verantwortlich dafür, dass die einschlägigen geltenden
in- und ausländischen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
eingehalten werden. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige
Konsulat des Ziellandes bzw. Ihres Heimatlandes. Aventura ist zwar bemüht,
Sie vor Antritt der Reise über wichtige Änderungen der in der Flugausschreibung
wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften zu informieren. Aventura übernimmt
jedoch keine Gewähr für etwaige durch Aventura erteilte Informationen. Insbesondere
haftet Aventura nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
- 11. Abtretungsverbot:
Eine Abtretung Ihrer etwaigen Ansprüche gegen Aventura an Dritte, auch an
Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl etwaige
Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag,
als auch deliktische Ansprüche. Die gerichtliche Geltendmachung dieser
Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ist ebenfalls unzulässig.
- 12. Salvatorische
Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Regelungswerks zur Folge. Die
Unwirksamkeit des vermittelten Flugvertrags berührt den Vermittlungsvertrag
nicht. Die Wirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen kann nicht durch
anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen eingeschränkt
werden, ohne dass Aventura vor Bestätigung die Möglichkeit erhält, von diesen
in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
- 13. Anerkennung:
Mit der verbindlichen Buchung des Reiseteilnehmers bei Aventura , werden von
diesem die oben genannten Reisebedingungen ohne Einschränkung anerkannt
. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
- 14. Gerichtsstand
und anwendbares Recht:
Sie können Aventura Reisen e.K. nur an dessen Sitz verklagen. Aventura Reisen e.K.
kann Sie an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Niederlassung verklagen, es sei
denn Sie sind als Vollkaufmann zu behandeln oder haben keinen allgemeinen
Gerichtsstand auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. In diesem
Fall gilt als Gerichtsstand der Sitz von Aventura Reisen e.K. als vereinbart.
Es gilt in jedem Falle deutsches Recht als vereinbart und ist Vertragsgrundlage.
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